Stephanie Bansemer

Rechtsanwältin seit 1994. Bundesweit tätig.
Sprachen: Deutsch und Englisch.

Nach zwei Jahren Anstellung in einer Wirtschaftskanzlei bin ich seit 1996 als Rechtsanwältin selbständig tätig. Meine berufliche Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten erfolgte zuletzt bis 2013 als Partnerin der ehemals Sander & Bansemer GbR, Rechtsanwälte und Notar. In den Jahren 2007 – 2013 wurde ich mehrfach zur Notarvertreterin bestellt und konnte anlässlich der Vertragserstellungen, Beurkundungen und Beratungen wertvolle Erfahrungen auch für meine anwaltliche Beratungspraxis sammeln. Seit 2013 berate und vertrete ich meine Mandanten mit meiner eigenen Kanzlei weiter. Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen auf den Gebieten des Miet- und Immobilienrechts, des allgemeinen Vertragsrechts und des Arbeitsrechts. 

Parallel zu meiner Anwaltstätigkeit bin ich seit 1997 regelmäßig als Dozentin und Lehrbeauftragte tätig, beginnend an einer Berufsschule für Gesundheits- und Sozialberufe, Beelitz, und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Berlin, folgten Seminare für Mitarbeiter der öffentlichen Hand und in Unternehmen der freien Wirtschaft u.a. zu Themen des Forderungs- und Vertragsrechts.

Seit 2002 leite ich mehrfach im Jahr Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgänge für Rechtsreferendare jeweils im Ausbildungabschnitt zur „Anwaltsstation aus zivilrechtlicher Sicht“. Ich bin hierbei als Lehrbeauftragte des Kammergerichts Berlin und für die Rechtsanwaltskammer Berlin tätig. Der rege Austausch mit den jungen Referendaren, die Vermittlung des anwaltlichen Berufsrechts und die Erörterungen materieller und prozessualer zivilrechtlicher Themen kommen auch meiner anwaltlichen Beratungstätigkeit immer wieder zugute.

Regelmäßige eigene Weiterbildungen sind mir daneben genauso wichtig wie der interprofessionelle Austausch und eine Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Rentenberatern und Vertretern aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Seit 2006 bin ich zudem Mitglied im Beraterforum Berlin e.V., einem Zusammenschluss der vorgenannten Berufsträger, seit 2022 bin ich Vorsitzende des Vereins. Vorträge der anderen Mitglieder und eigene Referate zu jeweils aktuelle Themen bereichern auch hier meine eigene anwaltliche Beratungspraxis zugunsten meiner Mandanten. 

 

Vita

  • 1985 - 1990 Studium der Rechtswisssenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Abschluss: Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1991 - 1994 Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin, Abschluss: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1994 - 1996 Rechtsanwältin in Anstellung in der Wirtschaftskanzlei Joost, Berlin
  • seit 1996 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwältin (bis 2005 in Kanzlei Aderhold & Bansemer, 2005 - 2007 Einzelanwältin)
  • seit 2002  Lehrbeauftragte des Kammergerichts u. Berlin Rechtsanwaltskammer Berlin(Leitung von Arbeitsgemeinschaften und Einführungslehrgängen für Rechtsreferendare, Ausbildung Zivilrecht anwaltliche Sicht)
  • 2008 Eintritt in die Sozietät Sander & Schlöttke, Berlin
  • 2010 Gründung der Sozietät Sander & Bansemer, Berlin 
  • 2011 Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (Theorie)
  • 2013 Gründung Rechtsanwaltskanzlei Stephanie Bansemer, Berlin
  • seit März 2019 Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (Berichterstatterin in Abteilung II (Gebühren- u. Berufsrecht), Beauftragte im Ausschuss Juristenausbildung und für das D.A.I. e. V.
  • seit Wintersemester 2021/2022 Lehrbeauftragte der Technischen Hochschule Wildau (Vorlesungen und Übungen FB Wirtschaft, Informatik, Recht, Lehrfächer: Bürgerliches Recht I, III (Sachenrecht) und Zivilprozessrecht

 

Berufliche Mitgliedschaften

  • seit 1998 Berliner Anwaltsverein e. V. , Berlin
  • seit 2006 Beraterforum Berlin e.V., Berlin, seit 2022 Vorsitzende
  • seit März 2021 Deutscher Anwaltverein e. V., Mitglied in ARGE Mietrecht und Immobilien
  • seit Juli 2023 Lions-Club Berlin-Savigny

 

Veröffentlichungen

  • Buch: Hagendorn/Bansemer/Sander, „Die Anwaltsklausur im Zivilrecht“, 2. Auflage  2009, Boorberg-Verlag
  • Aufsätze: „Die Anwaltsklausur aus zivilrechtlicher Sicht“, in „Wirtschaftsführer für Rechtsreferendare“, 1. Halbj. 2010, S. 12 ff; 
  • „Die Beschäftigung eines Berufseinsteigers aus der Sicht eines anwaltlichen Arbeit- oder Auftraggebers“ in „Wirtschaftsführer für Rechtsreferendare“, 2. Halbj. 2010, S. 8 ff.